Verwaltungsgerichtshof
24.10.1984
84/02B/0082
Ein Verstoß der Behörde gegen Paragraph 96, Absatz 8, StVO 1960 macht eine in ihrem Bereich vorgenommene Überwachung der Geschwindigkeit mit Messgeräten allein aus diesem Grunde nicht rechtswidrig. (Hinweis auf E vom 3.10.1984, 84/03/0020)