Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.07.1984

Geschäftszahl

84/02A/0288

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0088/48 E 9. Juni 1950 VwSlg 1507 A/1950 RS 1

Stammrechtssatz

Eine offenbar auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeit in einem Verwaltungsstraferkenntnis kann auch von der Berufungsbehörde berichtigt werden.