Verwaltungsgerichtshof
12.10.1984
84/02A/0044
Eine baubehördliche Genehmigung der Ausfahrt als solche ist nicht erforderlich, um ihr die Eigenschaft einer Grundstückseinfahrt iSd Paragraph 24, Absatz 3, Litera b, oder des Paragraph 23, Absatz 3, StVO zu geben. (Hinweis auf E vom 18.1.1980, 2564/79)