Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.10.1984

Geschäftszahl

84/02A/0044

Rechtssatz

Eine baubehördliche Genehmigung der Ausfahrt als solche ist nicht erforderlich, um ihr die Eigenschaft einer Grundstückseinfahrt iSd Paragraph 24, Absatz 3, Litera b, oder des Paragraph 23, Absatz 3, StVO zu geben. (Hinweis auf E vom 18.1.1980, 2564/79)