Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.1985

Geschäftszahl

84/17/0224

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung trifft ungeachtet der amtswegigen Ermittlungspflicht den Vertreter die Verpflichtung, seine Schuldlosigkeit an einer Pflichtverletzung darzutun (qualifizierte Mitwirkungspflicht).