Verwaltungsgerichtshof
21.11.1986
84/17/0217
GRS wie 3200/78 E 30. Juni 1980 VwSlg 5499 F/1980 RS 6
Im Beitragsbescheid müssen die Kriterien für die Bestimmung des Gesamtbetrages an Interessentenbeiträgen und für dessen Aufteilung auf die einzelnen Interessenten offen dargelegt werden.