Verwaltungsgerichtshof
22.11.1984
84/16/0165
Unter dem Tatbestandsmerkmal "Haftung" iSd Artikel 11, Litera a, VersandverfahrenV 1977 ist die Verantwortung des Hauptverpflichteten für die ordnungsgemäße Durchführung des Versandverfahrens zu verstehen. Er hat für alle Folgen einzutreten, die sich aus einem nicht ordnungsgemäßen Ablauf ergeben können (Hinweis E 27.10.1983, 83/16/0125, 0131).