Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.04.1986

Geschäftszahl

84/15/0221

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1325/60 E 26. Februar 1963 VwSlg 2812 F/1963 RS 5

Stammrechtssatz

Die Ankunft eines Finanzbeamten stellt für die Partei keineswegs eine bindende Wirkung dar.