Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.11.1986

Geschäftszahl

84/15/0197

Rechtssatz

Das Entstehen der Steuerschuld ist von der Durchführung der Besteuerung (Hinweis auf Doralt-Ruppe, Grundriß des österreichischen Steuerrechtes, Band I/3, Wien 1986, S 323) zu unterscheiden.