Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.11.1986

Geschäftszahl

84/15/0133

Rechtssatz

Wird wegen eines gegen einen Unternehmer anhängigen Finanzstrafverfahrens und wegen iZ damit ihm gegenüber erlassener Abgabenbescheide eine bei ihm angesetzte Betriebsprüfung unterbrochen und in der Folge nicht mehr fortgesetzt, ist es nicht rechtswidrig, wenn es in einem solchen Fall zu einer Schlußbesprechung iSd Paragraph 149, Absatz eins, BAO nicht mehr kam bzw nicht mehr kommen konnte.