Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.1984

Geschäftszahl

84/15/0010

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3519/78 E 14. Jänner 1980 RS 1

Stammrechtssatz

Die Widmung eines Gebietes als Bauland im Rahmen der örtlichen Raumplanung rechtfertigt es für sich allein noch nicht, ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück ohne weiteres dem Grundvermögen zuzuordnen.