Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.03.1986

Geschäftszahl

84/15/0002

Rechtssatz

Die Ausübung eines Berufes, dessen Ergebnisse in der Folge vom Berufsausübenden in wissenschaftlichen Arbeiten verwertet werden, kann nach Ansicht des VwGH nicht bereits selbst als wissenschaftliche Tätigkeit angesehen werden.