Verwaltungsgerichtshof
17.03.1986
84/15/0001
Eine private Schule die Lernkurse bzw Nachhilfekurse für Mittelschüler anbietet übt selbst dann nicht eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit aus, wenn sie solche Kurse in allen an den öffentlichen Schulen gelehrten Gegenständen abhält (Hinweis E 28.4.1976, 559/75).