Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.05.1985

Geschäftszahl

84/14/0196

Rechtssatz

Hausbesorger bzw Aufräumefrauen stehen regelmäßig in einem Dienstverhältnis (Hinweis E 25.5.1982, VwSlg 5690 F/1982). Eine gewisse Freizügigkeit hinsichtlich der Arbeitszeit und die Möglichkeit ein Auslagenpauschale vorteilhaft zu nutzen, ändern daran nichts.