Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1986

Geschäftszahl

84/14/0184

Rechtssatz

Wenn eine amerikanische Körperschaft im Agenturvertrag im Inland eine beschränkt steuerpflichtige Person auftreten läßt und nur zwischen der amerikanischen Körperschaft und der beschränkt steuerpflichtigen Person Rechtsbeziehungen bestehen sowie die Vergütung von der amerikanischen Körperschaft getragen wird, ist der inländische Veranstalter auf Grund der Bestimmungen des Artikel römisch zehn, DBA zum Steuerabzug gem Paragraph 99, EStG weder berechtigt noch verpflichtet.