Verwaltungsgerichtshof
19.02.1985
84/14/0125
Nach der Absicht des Gesetzgebers sollen von den einzelnen Berufsvertretungen auch Personen als Mitglieder in die Berufungskomission entsendet werden können, die nicht Mitglieder der betreffenden Berufungsvertretung sind, wie etwa deren Bedienstete.