Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.1985

Geschäftszahl

84/14/0072

Rechtssatz

Die Erklärung, im Prüfungszeitraum Einnahmen an Dritte weitergegeben zu haben, läßt eine Abgabenverkürzung nicht erkennen und stellt schon deshalb keine Selbstanzeige dar.