Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.04.1987

Geschäftszahl

84/13/0282

Rechtssatz

Die Ermittlung, wie hoch die einzelnen Aktiva mit Erbschaftssteuer belastet sind, kann letztlich nur in der Weise erfolgen, daß die gesamte Erbschaftssteuer ins Verhältnis zu den ungekürzten Aktiva gebracht wird. Mit dem Steuersatz, der sich aus diesem Verhältnis ergibt, sind letztlich sämtliche Aktiva des Erwerbes belastet.