Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.02.1987

Geschäftszahl

84/13/0245

Rechtssatz

Selbst wenn man unterstellen wollte, durch ersatzlose Aufhebung eines Haftungsbescheides (Haftung für Umsatzsteuerschulden einer OHG) sei die Gesellschafterstellung des zur Haftung Herangezogenen verneint worden, wäre dadurch nur eine Vorfragenentscheidung und keine für die Gewinnfeststellungsbescheide bindende Hauptfragenentscheidung getroffen worden.