Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.1986

Geschäftszahl

84/13/0212

Rechtssatz

Eine Beweiswürdigung ist nur dann als mängelfrei anzusehen, wenn beweistaugliche Gegenargumente der Partei entkräftet werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1986:1984130212.X02