Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.09.1986

Geschäftszahl

84/13/0198

Rechtssatz

Nicht die Schuldlosigkeit des Bf an den schlechten wirtschaftslichen Verhältnissen der GmbH war zu beweisen, sondern die Gleichbehandlung der Abgabenschulden mit anderen Verbindlichkeiten in bezug auf ihre Bezahlung.