Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.1985

Geschäftszahl

84/13/0113

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1979/05/07 1815/78 1

Stammrechtssatz

Die Kosten für den Anschluß eines Einfamilienhauses an das öffentliche Kanalnetz (Ersatz der Senkgrube) stellen keine außergewöhnliche Belastung dar, weil es sich um keinen verlorenen Aufwand handelt.