Verwaltungsgerichtshof
17.10.1984
84/13/0054
Zur Klaglosstellung, ob eine amtswegige Wiederaufnahme gemäß Paragraph 303, Absatz 4, BAO dem Gesetz gemäß verfügt worden ist, hat die Behörde die zeitliche Abfolge des Bekanntwerdens der maßgebenden Tatsachen und Beweismittel zu erheben und in der Begründung ihres Bescheides kontrollierbar darzustellen.
ECLI:AT:VWGH:1984:1984130054.X01