Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.1984

Geschäftszahl

84/13/0054

Rechtssatz

Zur Klaglosstellung, ob eine amtswegige Wiederaufnahme gemäß Paragraph 303, Absatz 4, BAO dem Gesetz gemäß verfügt worden ist, hat die Behörde die zeitliche Abfolge des Bekanntwerdens der maßgebenden Tatsachen und Beweismittel zu erheben und in der Begründung ihres Bescheides kontrollierbar darzustellen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1984:1984130054.X01