Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1984

Geschäftszahl

84/13/0036

Rechtssatz

Die Verletzung der Soll-Vorschrift des Paragraph 131, Absatz eins, Ziffer 2, BAO ist keineswegs sanktionslos; die Behörde hat vielmehr mit Hilfe von Schätzungen vorzugehen, um das Ergebnis der Besteuerung zugrunde zu legen, das bei Einhaltung dieser Bestimmungen hätte ausgewiesen werden müssen (Hinweis auf Stoll, BAO-Handbuch, Wien 1980, S 313).