Verwaltungsgerichtshof
07.10.1985
84/12/0226
GRS wie 0446/75 E 4. Dezember 1975 RS 1
Die Erforderlichkeit des Organisationstalents, besonderer Genauigkeit, Gewissenhaftigkeit und Verantwortungsbewusstseins sind an und für sich noch kein Zeichen einer höheren Wertigkeit des Dienstpostens, als sie der Verwendungsgruppe C entspricht.