Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.10.1985

Geschäftszahl

84/12/0226

Rechtssatz

Ohne rechtliches Gewicht für die Wertigkeit einer bestimmten Tätigkeit eines Beamten ist der Umstand, dass dessen Amtsvorgängerin einer höheren Verwendungsgruppe als er eingestuft war, weil der Zulagenanspruch ausschließlich von der Art der von dem betreffenden Beamten selbst verrichteten Dienste abhängt. (Hinweis auf E vom 15.2.1978, 2233/76)