Verwaltungsgerichtshof
20.05.1985
84/12/0217
GRS wie 84/12/0114 E 20. Mai 1985 VwSlg 11767 A/1985 RS 1
Sofern die Dienstprüfung Bestandteil der Ausbildung ist, liegt dann, wenn ein mit Ausbildungsaufgaben betrauter Bediensteter als Prüfer herangezogen wird, jedenfalls keine Nebentätigkeit vor.