Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.05.1985

Geschäftszahl

84/12/0127

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2763/79 E 14. April 1980 RS 1

Stammrechtssatz

Von einem "erheblichen Ausmaß" eines höherwertigen Dienstes ist bereits bei Vorliegen eines 25 % übersteigenden Anteiles der Gesamttätigkeit des Beamten zu sprechen (Hinweis E 1.12.1977, 2196/77, VwSlg 9446 A/1977).