Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.09.1985

Geschäftszahl

84/12/0094

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0611/75 E 23. Oktober 1975 VwSlg 8905 A/1975 RS 2

Stammrechtssatz

Es ist die Zweckbestimmung des der Definitivstellung des öffentlichen Bediensteten vorgeschalteten provisorischen Dienstverhältnisses, den Beamtennachwuchs nochmals in der Weise sieben zu können, dass alle sich nicht voll bewährenden Amtsträger noch vor Erlangen einer unkündbaren Stellung von der Beamtenlaufbahn, für die sie sich nicht eignen, ausgeschlossen werden (Hinweis E 11.10.1956, 796/56).