§ 3 Abs 1 BSG bezieht sich auf die Einrichtung der Dienststellen selbst und nicht auf die bei Beamten im Außendienst zu tragende Bekleidung.Paragraph 3, Absatz eins, BSG bezieht sich auf die Einrichtung der Dienststellen selbst und nicht auf die bei Beamten im Außendienst zu tragende Bekleidung.