Verwaltungsgerichtshof
16.10.1985
84/11/0331
Die Entscheidung über eine prozessuale Aufrechnungseinrede durch das Gericht stellt für die Beurteilung des Bestandes gesicherte Ansprüche nur hinsichtlich der eingeklagten Forderungen, für die Insolvenz-Ausfallgeld begehrt wird, eine präjudizielle Vorfragenentscheidung dar.