Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.10.1985

Geschäftszahl

84/11/0311

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/11/0036 E 20. März 1985 VwSlg 11713 A/1985 RS 1 (Zusatz: Betonung des Gesichtspunktes des Gleichheitssatzes)

Stammrechtssatz

Paragraph eins, Absatz 4, Ziffer 2, IESG ist auch auf Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft einer GmbH & Co KG hinsichtlich ihrer behaupteten Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis mit der KG, in bezug auf die der Insolvenztatbestand im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, IESG eingetreten ist, anwendbar.