Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1985

Geschäftszahl

84/11/0284

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/11/0068 E 19. Juni 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Dadurch, dass die bel Behörde den Wiedereinsetzungsantrag, den sie zu Recht abgewiesen hat, auch zurückgewiesen hat, hat sie den Bfr in keinem Recht verletzt.