Verwaltungsgerichtshof
24.09.1986
84/11/0276
GRS wie 81/11/0053 E 22. März 1983 RS 1
Hat ein behaupteter privatrechtlicher Anspruch seinen Rechtsgrund nur in einem konstitutiven Anerkenntnis dieser Forderung durch den Arbeitgeber (ehemaligen Arbeitgeber, Masseverwalter, Ausgleichsverwalter), so gebührt für einen solchen nicht aus dem Arbeitsverhältnis erwachsenen Anspruch kein Insolvenz-Ausfallgeld.