Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.01.1985

Geschäftszahl

84/11/0243

Rechtssatz

Wie der VwGH in ständiger Rechtsprechung erkennt, kann die Behörde iSd Paragraph 64, Absatz 2, AVG 1950 die aufschiebende Wirkung einer Berufung immer dann, wenn die Lenkerberechtigung mangels Verkehrszuverlässigkeit entzogen wird, ausschließen, weil in diesem Fall die vorzeitige Vollstreckung des Bescheides im Interesse des öffentlichen Wohles wegen Gefahr im Verzuge geboten ist. (Hinweis auf E vom 8.7.1983, 82/11/0117)

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 6 aus 1986,;