Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.02.1986

Geschäftszahl

84/11/0234

Rechtssatz

Ausführungen zum Arbeitnehmerbegriff iSd Paragraph eins, Absatz eins, IESG: Anwendung der Grundsätze des E vom 20.5.1980, 2379/79, VwSlg 10140 A/1980, zur Abgrenzung des Werkvertrages und des freien Dienstvertrages vom abhängigen Arbeitsvertrag; zur Relevanz des bloß Faktischen;

zur untergeordneten Bedeutung der einseitigen Qualifizierung bzw. Bezeichnung eines Rechtsverhältnisses durch eine Vertragspartei; Definition der wirtschaftlichen Abhängigkeit.