Verwaltungsgerichtshof
13.02.1985
84/11/0171
GRS wie 2920/78 E 14. Dezember 1979 VwSlg 9992 A/1979 RS 2
Der zweite Satz des Paragraph 7, Absatz eins, bedeutet nicht, daß das Arbeitsamt einem im Konkurs angemeldeten und dort festgestellten Anspruch ohne weitere Prüfung den Charakter eines gesicherten Anspruches zuerkennen muß, wenn sich aus dem Sachverhalt das Gegenteil ergibt. Allgemeine Ausführungen zur Grenzen der Bindung nach Paragraph 7, Absatz eins,