Verwaltungsgerichtshof
20.11.1985
84/11/0154
Ausführungen zur "Sache", wenn die Erstbehörde dem Antrag des Sozialhilfeempfängers auf ERHÖHUNG der Sozialhilfe nicht stattgibt, die Berufungsbehörde darüber hinaus die bezügliche Hilfsleistung überhaupt einstellt.