Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.1985

Geschäftszahl

84/11/0154

Rechtssatz

Ausführungen zur "Sache", wenn die Erstbehörde dem Antrag des Sozialhilfeempfängers auf ERHÖHUNG der Sozialhilfe nicht stattgibt, die Berufungsbehörde darüber hinaus die bezügliche Hilfsleistung überhaupt einstellt.