Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.1984

Geschäftszahl

84/11/0073

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/11/0040 B 30. März 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Lehnt der Landeshauptmann einen Devolutionsantrag in Kraftfahrsachen ab, so steht der Rechtszug an den Bundesminister für Verkehr offen.