Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.1984

Geschäftszahl

84/11/0073

Rechtssatz

Keine Rechtsverletzungsmöglichkeit, wenn über einen nicht gestellten Antrag (auf Übergang der Entscheidungspflicht über ein Rechtsmittel anstatt über einen Antrag auf Gewährung der Akteneinsicht) entschieden wurde.