Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.1984

Geschäftszahl

84/11/0067

Rechtssatz

Bei Vorliegen einer BERUFUNG an den Landeshauptmann gegen einen Mandatsbescheid ist die ERSTBEHRÖDE nicht zur Aussetzung des Verfahrens gemäß Paragraph 38, AVG berechtigt.