Auch ein eine Berufung als verspätet zurückweisender Bescheid ist "eine Berufungsentscheidung" iSd § 51 Abs 5 VStG 1950.Auch ein eine Berufung als verspätet zurückweisender Bescheid ist "eine Berufungsentscheidung" iSd Paragraph 51, Absatz 5, VStG 1950.