Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.1985

Geschäftszahl

84/10/0282

Rechtssatz

Auch ein eine Berufung als verspätet zurückweisender Bescheid ist "eine Berufungsentscheidung" iSd Paragraph 51, Absatz 5, VStG 1950.