Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.11.1984

Geschäftszahl

84/10/0178

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/10/0121 E 8. Oktober 1984 RS 2

Stammrechtssatz

Das durch diese Vorschrift geschützte Rechtsgut ist nicht die Gesundheit einzelner Personen, sondern die Volksgesundheit schlechthin.