Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.12.1984

Geschäftszahl

84/10/0167

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1942/57 E 3. November 1958 RS 3

Stammrechtssatz

Da in den Verfahrensvorschriften eine Ablehnung von Verwaltungsorganen durch Parteien und Beteiligte nicht vorgesehen ist, ist es entbehrlich über einen Ablehnungsantrag eine Entscheidung zu treffen (Hinweis E 14.12.1955, 1411/54).