Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.1985

Geschäftszahl

84/10/0158

Rechtssatz

Hat die Behörde den Bescheid nachgeholt, so ist auf die Frage, ob und welche Entscheidung der VwGH an Stelle der belangten Behörde zu treffen gehabt hätte, nicht einzugehen.