Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.07.1984

Geschäftszahl

84/10/0128

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0969/77 E 5. Dezember 1977 VwSlg 9447 A/1977 RS 7

Stammrechtssatz

Gemäß Paragraph 31, Absatz 3, VStG 1950 ist die Erlassung eines ein Straferkenntnis bestätigenden Berufungsbescheides unzulässig, wenn letzterer erst nach Ablauf der Strafbarkeitsverjährung dem Bescheidadressaten im Sinne des Paragraph 31, AVG 1950 tatsächlich zugekommen ist