Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.07.1984

Geschäftszahl

84/10/0080

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0352/76 E 21. September 1976 RS 5

Stammrechtssatz

Provokationen (durch einen Dritten) können eine Ordnungsstörung nicht rechtfertigen oder entschuldigen.