Verwaltungsgerichtshof
09.07.1984
84/10/0080
Das Anschreien eines Polizeibeamten mit den Worten "Was wollen Sie mit meinen Fahrzeug! Andere Pkw's stehen auch im Parkverbot!" ist -
da sich im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte für ein zum Gleichheitsgrundsatz gemessen ungerechtfertigtes Einschreiten des Polizeibeamten ergeben haben - geeignet, bei einem unbefangenen Menschen die lebhafte Empfindung des Unerlaubten und Schändlichen hervorzurufen.