Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.07.1984

Geschäftszahl

84/10/0080

Rechtssatz

Das Anschreien eines Polizeibeamten mit den Worten "Was wollen Sie mit meinen Fahrzeug! Andere Pkw's stehen auch im Parkverbot!" ist -

da sich im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte für ein zum Gleichheitsgrundsatz gemessen ungerechtfertigtes Einschreiten des Polizeibeamten ergeben haben - geeignet, bei einem unbefangenen Menschen die lebhafte Empfindung des Unerlaubten und Schändlichen hervorzurufen.