Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.03.1985

Geschäftszahl

84/09/0209

Rechtssatz

Wird die Zusatzrente nach Paragraph 13, Absatz 3, gewährt, so kommt in der Folge die Anwendung des Paragraph 52, Absatz 2, nicht in Betracht.