Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.11.1985

Geschäftszahl

84/09/0159

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1025/56 E 19. Juni 1957 RS 2

Stammrechtssatz

Bei Prüfung der Hilflosigkeit einer im hohen Alter stehenden Person ist auch zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Benützung technischer Behelfe bei Bedachtnahme auf die besonderen Verhältnisse des Falles zumutbar sei.