Verwaltungsgerichtshof
30.11.1985
84/09/0159
GRS wie 0711/59 E 23. Juni 1961 RS 1
Bei der Prüfung, ob Handreichungen von nahen Angehörigen auf Grund des sittlichen Familienbandes erwartet und ihnen zugemutet werden können, kommt es nicht darauf an, ob diese Handreichungen von Angehörigen tatsächlich erbracht werden; es handelt sich bloß darum, daß diese Handreichungen dadurch im allgemeinen charakterisiert sind. (Hinweis auf E vom 7.3.1958, Zl. 0633/55, VwSlg. 4598 A/1958)